Fokus
Nachhaltigkeit

Ausschlusskriterien versus “Best-of-Class-Ansatz”

von Redaktion in Ethik, Kultur, Sozialethik, Texte, Ökologie

Ein Beitrag von Prof. Dr. Johannes Hoffmann

Laut Prof. Dr. Johannes Hoffmann sprechen gute Gründe dafür, bei der Bewertung von Unternehmen und Kapitalanlagen nicht nur mit Ausschlusskriterien zu operieren:

Die ersten Gründe sind historischer Art. Der Einstieg in die ethisch-ökologische Bewertung von Kapitalanlagen geschah über Ausschlusskriterien. Darüber hinaus entspricht die Verwendung von Ausschlusskriterien einer ausgesprochen angelsächsischen Praxis und Tradition.

Als man sich Anfang der 90-er Jahre in Bankkreisen in Deutschland  über die ethisch-ökologische Bewertung von Kapitalanlagen Gedanken machte, kam man zu der Auffassung, man benötige für den deutschsprachigen und den kontinentaleuropäischen Markt eine differenzierte Kriteriologie. Der Umgang allein mit einer mehr oder minder großen Zahl an Ausschlusskriterien sei unserem Moralverständnis unangemessen.

Daher wurde die Bildung einer Forschergruppe angeregt, die eine methodengestützte, differenzierte Kriteriologie entwickeln sollte.  So kam es zur Gründung der Projektgruppe Ethisch-Ökologisches Rating, die 1997 den Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden (=FHL) vorlegte.

Der Leitfaden umfasst ca. 850 Einzelkriterien, die sich über drei Wertdimensionen erstrecken, nämlich:

- Naturverträglichkeit

- Sozialverträglichkeit und

- Kulturverträglichkeit.

Zusammen mit der oekom research AG, München, hat die Projektgruppe diese in der Welt bisher einmalige Bewertungssystematik in ein Ratingkonzept übertragen, dem Corporate Responsibility Rating (=CRR). Sowohl in der Kriteriologie des FHL als auch im Fragebogen des CRR werden in differenzierter Form die Inhalte abgefragt, die auch mit Ausschlusskriterien angezielt werden. Im Gegensatz zur Prüfung von möglichst vielen Einzelunternehmen nach Ausschlusskriterien werden beim CRR möglichst alle Unternehmen einer bestimmten Branche geratet. Diese Vorgehensweise zeitigt einige Vorteile gegenüber dem Bewertungsverfahren nach Ausschlusskriterien.

1.     Die Unternehmen werden nicht nur einzeln für sich bewertet und dann gegebenenfalls ausgeschlossen, sondern sie werden in Relation zu ihren Konkurrenten in der eigenen Branche betrachtet, erhalten also einen ethisch-ökologischen Rangplatz innerhalb ihrer Branche. Mit andern Worten: Mit dem Corporate Responsibility Rating wird der „Best-of-Class-Ansatz“ abgebildet.

2.     Dieses Verfahren bietet dem Investor nicht nur eine transparente Möglichkeit, ethisch-ökologische Anlageentscheidungen zu treffen. Vielmehr hat seine Anlageentscheidung nach dem „Best-of-Class-System“ auch ethisch-ökologische Wirkungen auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung, weil mit diesem Prüfverfahren sowohl innerhalb der Branchen als auch zwischen den Branchen ein ethischer Wettbewerb ausgelöst wird. Einem ethisch orientierten Investor kommt dies sehr entgegen, da er damit nicht nur seine individuellen Interessen verfolgen, sondern gleichzeitig in der Wirtschaft als ganze Entwicklungen anstößt, die auf breiter Basis ethisch-ökologische Innovationen auslösen und eine kleinschrittige Veränderung des Kapitalmarktes hin zu mehr ethischer Performance bewirken.

3.     Der „Best-of-Class-Ansatz“ trägt der ethischen Grunderfahrung Rechnung, dass jede menschliche Handlung eine Doppelwirkung hat, also gute und auch schlechte Folgen zeitigt. Diesem Dilemma entrinnt man auch nicht, wenn man auf Ausschlusskriterien setzt. Im CRR nach dem Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden wird daher bewusst kein Unternehmen von vornherein ausgeschlossen, sondern es wird ihm durch das Rating aufgezeigt, welchen Grad an ethisch-ökologischer Verantwortung das Unternehmen im Vergleich mit seinen Konkurrenten wahrnimmt. Darüber hinaus wird den Unternehmen in der Form einer Chancen- und Risikoabschätzung bzw. in einer Stark- und Schwachstellenanalyse transparent gemacht, auf welche Weise sie sich in ethischer Hinsicht verbessern können.

4.     Wie Gespräche mit verschiedenen Kapitalanlagegesellschaften und auch institutionellen Investoren gezeigt haben, lassen sich CRR und Finanzrating hervorragend aufeinander beziehen. Mit dieser Kombination kann für den Investor ein Optimum an ethischer und an ökonomischer Performance erreicht werden.

5.     Mittel- und langfristig gesehen wird sich durch den ethischen Wettbewerb innerhalb und zwischen den Branchen das ethisch-ökologische Anlagespektrum ausweiten.


Diesen Beitrag empfehlen


Sie können diesen Beitrag per E-Mail an einen Bekannten weitersenden. Füllen Sie bitte die mit * gekennzeichneten Felder aus und klicken Sie auf "abschicken".







Print This Post

Kommentieren